Der Begriff Fliegerarzt bezeichnet umgangssprachlich einen Arzt, der behördlich bestellt ist, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und medizinische Tauglichkeitszeugnisse (Flugtauglichkeitszeugnis / Medical) im Auftrag der zuständigen Erlaubnisbehörde auszustellen.
Amtlich wird der Fliegerarzt in Deutschland seit Einführung der europäischen Tauglichkeitsrichtlinien JAR-FCL3 ausschließlich als Flugmedizinischer Sachverständiger bezeichnet.
Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. Die Weiterbildungskurse für Fliegerärzte finden in Deutschland bei der Lufthansa und der Bundeswehr statt. Die Absolvierung dieser Kurse berechtigt noch nicht zur Leitung einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle. Die Zulassung erfolgt einerseits durch das Luftfahrt-Bundesamt für die Aeromedical Centers und die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 1 und andererseits durch die Luftfahrtbehörden der Länder für die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 2. (Quelle: Wikipedia)
Fliegerärzte für die Untersuchung nach LuftVG zur Erlangung des PPL, CPL, ATPL: (nur PLZ Bereich 38XXX)
- Dr. med. Ische-Kaufholz
Karlsbaderstr. 2, 38642 Goslar, Tel: 05321/81125 (FFG Mitglied) - Dr. med. Christian Schmidt
Wilhelm-Busch-Straße 2, Leiferde, Tel: 05373/1814 - Dipl.-Med. Jens Telle,
Porschestraße 47, Wolfsburg, Tel: 05361/3769980 - Dr. med. Eberhard Peters,
im AVMD (siehe unten) - AVMD, Hagenmarkt 18, Braunschweig, Tel: 0531/87445110
- Dr. med. Michael Otte
Schlosscarree, Ritterbrunnen 4-7, 38100 Braunschweig, Tel: 0531/1238160
Weitere Informationen und den Gesetzestext zu JAR-FCL Flugmedizin findet man beim LBA hier! Alle zugelassenen Fliegerärzte findest Du auf der Homepage des LBA, auf der Homepage von Dr. Oliver Brock werden unter anderem häufig gestellte Fragen zur Tauglichkeit beantwortet.