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PPL(A)

Starting 30. Dezember 2031

Die Erlaubnis:

Sie berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenen Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage.

Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig! Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.

Das bedeutet für Dich, dass Du z.B. in Spanien eine dort registrierte (z.B. spanische) Maschine fliegen darfst, sofern Du im Besitz eines englischsprachigen Funksprechzeugnisses, BZF I oder AZF, bist.

Der Sammeleintrag beinhaltet „einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge“.

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz:
Die PPL(A) Lizenz ist unbegrenzt gültig. Die medizinische Tauglichkeit ist in der Lizenz nicht enthalten. Zum rechtmäßigen Ausüben der Pflichten muß man neben der gültigen Pilotenlizenz noch ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Die Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung:
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt 2 Jahre.
Die Klassenberechtigung ist in der Lizenz eingetragen.

Das Medical:
Es gibt zwei verschiedene medizinische Tauglichkeitsstufen:

  • Klasse 1 für Berufs- und Verkehrspiloten und
  • Klasse 2 für Privatpiloten.

Fristen:
Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und/oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler: man muß innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 12 Flugstunden und 12 Starts und Landungen nachweisen und einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem ermächtigten Prüfer ablegen. Dieser Flug kann durch eine weitere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

Sonstiges:
Ein Flugbuch ist zu führen, wobei die Zeiten als UTC-Blockzeiten eingetragen werden.


Voraussetzungen:
110 Stunden Theorieausbildung in den Fächern: Luftrecht, Allg. Luftfahrzeugkunde, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebliche Verfahren und Aerodynamik.

Zum Erwerb des PPL(A) sind mindestens 45 Stunden vorgeschrieben, von denen maximal 5 Stunden auf Flugsimulatoren durchgeführt werden können. Diese Flugstunden teilen sich auf in 35 Stunden mit Lehrer und 10 Stunden Solo (davon 5 Stunden Solo-Überlandflug und 1 „qualifizierender Überlandflug“ mit mehr als 150nm und Landung auf 2 verschiedenen Flughäfen).

Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst BZF I, BZF II oder AZF (kann während der Ausbildung über unseren Verein erworben werden).

Erforderliche Unterlagen: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 vom Fliegerarzt (einige davon finden Sie auf unserer Internetseite), Kopie Lichtbildausweis, Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg, Nachweis über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“.

Wir nehmen Dir den „Papierkram“ und die Lauferei zu den Behörden überwiegend ab (zur Prüfung musst Du schon selbst erscheinen). Beim Beginn der Ausbildung wird die Papierlage einmal gemeinsam mit uns erledigt, danach benötigst Du die Papiere erst kurz vor Ausbildungsende wieder.

Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

Die Flug-Förderungsgemeinschaft e.V. (kurz: FFG) ist ein gemeinnütziger Verein mit über 100 Piloten und vielen Förder-Mitgliedern am Forschungsflughafen Braunschweig. Das Ziel des Vereins ist die Förderung des Fliegens. Dieses Ziel wird insbesondere dadurch erreicht, Luftsport-Interessierte in unserer eigenen Flugschule zum Piloten auszubilden.

© 2024 – Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

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