Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11. Januar 2005 dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen. Zum Schutz vor solchen Angriffen ist es notwendig, die Zuverlässigkeit verschiedener Personenkreise, die mit dem Luftverkehr in Zusammenhang stehen, routinemäßig zu überprüfen, woraus ich die Abkürzung ZÜP ableitet.
Die Zuständigkeit für die Überprüfung von Luftfahrern im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechenden Flugschülern liegt bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Luftfahrtbehörde in Niedersachsen.
Um in den Sicherheitsbereich des Flughafens zu kommen benötigt man zusätzlich noch eine kurze theoretiche online Prüfung und eine praktische Unterweisung am Platz. Danach wird Euch der rote Flughafenausweis mit PIN ausgehändigt und ihr könnt selbständig die Drehkreuze nutzen.